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24.03.2026Rechtliches

Nach der Prüfung des Kostenvoranschlags

Die Krankenkasse übermittelt den Kostenvoranschlag zur Überprüfung an den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Der MDK beschäftigt Ärzte, die prüfen, ob das beantragte Hilfsmittel auch wirklich medizinisch erforderlich ist oder ob kostengünstigere Versorgungsalternativen zur Verfügung stehen.

Unser Tipp

Eine persönliche Begutachtung durch einen Arzt oder einen Orthopädiemechaniker des MDK ist Ihr gutes Recht, darauf sollten Sie bestehen.