Rechtliches
Ihre Rechte bei der Hilfsmittelversorgung
Ihre Rechte bei der Hilfsmittelversorgung
Ihre Rechte bei der Hilfsmittelversorgung


Der Weg zu Ihrer Versorgung
Der Weg zu Ihrer Versorgung
Die Grundlage für eine Versorgung ist immer ein Rezept. Der erste Weg führt zum Arzt. Dieser entscheidet aufgrund der Indikation über die Therapie und verordnet in diesem Rahmen bei Bedarf auch Hilfsmittel.
Haben Sie von Ihrem Arzt bereits ein Rezept erhalten? Reichen Sie es ganz bequem online bei uns ein.
Entweder per WhatsApp, über unser Formular oder auch über unseren Live-Chat. Dieser unterstützt – genau wie WhatsApp – die Fotofunktion Ihres Smartphones.
Wie prüft die Krankenkasse?
Wie prüft die Krankenkasse?
Der Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse kann den Kostenvoranschlag zur Überprüfung an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) weiterleiten. Dort prüfen Ärzte und Fachleute, ob das beantragte Hilfsmittel medizinisch erforderlich ist oder ob alternative, kostengünstigere Versorgungsmöglichkeiten in Betracht kommen.
Unser Tipp:
Eine persönliche Begutachtung durch einen Arzt oder einen Orthopädietechniker des Medizinischen Dienstes ist Ihr gutes Recht. Bestehen Sie darauf, wenn Zweifel an der medizinischen Notwendigkeit bestehen.


Die Fristen der Krankenkasse
Die Fristen der Krankenkasse
Nachdem der Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse eingegangen ist, muss diese innerhalb einer bestimmten Frist über den Antrag entscheiden.
In der Regel hat die Krankenkasse drei Wochen Zeit, um über die Versorgung zu entscheiden. Wird zur Prüfung der Medizinische Dienst (MD) eingeschaltet, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen.
Kann die Krankenkasse diese Frist nicht einhalten, muss sie Sie rechtzeitig darüber informieren und die Gründe für die Verzögerung nennen. Erfolgt innerhalb der gesetzlichen Frist keine Entscheidung und auch keine Mitteilung über eine Verzögerung, kann der Antrag unter Umständen als genehmigt gelten.
Unser Tipp:
Notieren Sie sich das Datum, an dem der Antrag bei der Krankenkasse eingegangen ist. So behalten Sie die gesetzlichen Fristen besser im Blick.
Nach der Prüfung des Kostenvoranschlags
Nach der Prüfung des Kostenvoranschlags
Stimmt die Krankenkasse dem Kostenvoranschlag zu, erhält Ihr Sanitätshaus den entsprechenden Bewilligungsbescheid. Anschließend kann die Versorgung vorbereitet und durchgeführt werden.
Hält die Krankenkasse die beantragte Versorgung für nicht notwendig oder wirtschaftlich nicht angemessen, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Gegen einen solchen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Für Ihren Widerspruch können Sie entweder unseren Musterbrief nutzen oder professionelle Unterstützung durch spezialisierte Anwälte über den Online-Dienst Widerspruch.online in Anspruch nehmen. Der Service ist für Sie kostenlos.

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Hilfsmittel bequem online bestellen
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In unserem Online-Shop finden Sie ausgewählte Hilfsmittel und Produkte für Alltag, Mobilität und Pflege. Viele Artikel können bequem online bestellt und direkt zu Ihnen nach Hause geliefert werden.
Rezepte lassen sich direkt im Bestellprozess hochladen und unkompliziert digital übermitteln. So können Sie Ihre Bestellung einfach abschließen, ohne das Rezept separat einreichen zu müssen.
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